«Ab 1. April 2012 wurde die Impressumspflicht auf bestimmte Webseiten ausgedehnt. In Anlehnung an die europäische E-Commerce-Richtlinie schreibt Art. 3 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab diesem Datum vor, dass "wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet", dabei "klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post" machen muss.» (http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum)
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